LGD (Verlustquote bei Ausfall)

Anteil des ausstehenden Betrags, der im Ausfall verloren geht, nach Verwertung von Sicherheiten und abzüglich Kosten, Verzögerung und Rang. Gehört zum Geschäft: Hier wirken Sicherheiten, nicht auf die PD.

Kurzdefinition

Anteil des ausstehenden Betrags, der im Ausfall verloren geht, nach Verwertung von Sicherheiten und abzüglich Kosten, Verzögerung und Rang. Gehört zum Geschäft: Hier wirken Sicherheiten, nicht auf die PD.

Haupttext

Der LGD (Loss Given Default) ist die zweite Komponente des erwarteten Verlusts und die einzige, an der Sicherheiten ansetzen. Eine Grundschuld ändert nichts an der Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde zahlungsunfähig wird. Sie ändert, was die Bank im Ausfall zurückbekommt. Sicherheiten wirken dabei nur, soweit sie im Ausfall tatsächlich verwertbar sind: nach Abschlag für Verwertungskosten, Marktwertrisiko, Verzögerung und Rang. Der LGD hängt außerdem an Produkt, Rang und Workout; Einbringungs- und Verwertungsquoten je Sicherheitenart stammen aus den zentralen Verfahren des Verbunds. Beispiel-Welt der Serie: 45 % unbesichert, 20 % mit erstrangiger Grundschuld (für das Beispiel unterstellt, keine Formel aus dem Beleihungsverhältnis).

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