Kurzdefinition
Entschädigung, die die Bank verlangen kann, wenn ein Kunde ein verbindlich vereinbartes Darlehen vertragswidrig nicht abnimmt.
Haupttext
Berechnet wird sie nach denselben Grundsätzen wie eine Vorfälligkeitsentschädigung, nach der Aktiv-Aktiv- oder der Aktiv-Passiv-Methode; eine dem Einzelkredit zugeordnete Refinanzierung muss es dafür nicht geben. Sie nimmt dem Kunden den kostenlosen Ausstieg bei gefallenen Zinsen. Der Forward-Aufschlag enthält deshalb keine Optionsprämie für die Abnahme.
Verwandte Begriffe
Vertiefung
- Artikel Forward-Darlehen, Abnahmepflicht und Nichtabnahmeentschädigung