Nichtabnahmeentschädigung

Entschädigung, die die Bank verlangen kann, wenn ein Kunde ein verbindlich vereinbartes Darlehen vertragswidrig nicht abnimmt.

Kurzdefinition

Entschädigung, die die Bank verlangen kann, wenn ein Kunde ein verbindlich vereinbartes Darlehen vertragswidrig nicht abnimmt.

Haupttext

Berechnet wird sie nach denselben Grundsätzen wie eine Vorfälligkeitsentschädigung, nach der Aktiv-Aktiv- oder der Aktiv-Passiv-Methode; eine dem Einzelkredit zugeordnete Refinanzierung muss es dafür nicht geben. Sie nimmt dem Kunden den kostenlosen Ausstieg bei gefallenen Zinsen. Der Forward-Aufschlag enthält deshalb keine Optionsprämie für die Abnahme.

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Vertiefung