Preiskompetenz (Konditionenkompetenz)

Befugnis, einen Kredit unter der kalkulatorischen Preisuntergrenze abzuschließen, gestaffelt nach Stufen.

Kurzdefinition

Befugnis, einen Kredit unter der kalkulatorischen Preisuntergrenze abzuschließen, gestaffelt nach Stufen.

Haupttext

Die Kompetenzordnung legt fest, wer wie weit unter die Grenze gehen darf. Eine typische Staffel führt über Berater, Abteilungsleitung und Bereichsleitung bis zum Vorstand; Zahl und Höhe der Stufen sind hausindividuell. Diese Serie misst die Kompetenz am Barwert der Unterdeckung in Euro, weil er Volumen und Laufzeit enthält. Jede Unterschreitung braucht eine prüfbare Begründung mit Erwartung und Termin.

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Vertiefung