Kurzdefinition
Zeitraum nach Vertragsschluss, in dem der Kunde ein zugesagtes Darlehen abrufen kann, ohne Bereitstellungszins zu zahlen.
Haupttext
Der Zins steht auf der Kurve des Vertragstages, das Geld fließt später. Beginnt die Zinsbindung erst mit dem Abruf, entspricht das wirtschaftlich einem Forward, dessen Zeitpunkt der Kunde wählt; ein Forward-Darlehen wird dagegen nur zum vereinbarten Termin valutiert. Die freie Zeit ist deshalb eine buchbare Kundenoption; zwölf Monate kosten im Beispiel der Serie 0,10 PP im Nominalzins und stehen als Optionskosten in der Kalkulation. Danach fällt nach Maßgabe des Vertrags Bereitstellungszins an.
Verwandte Begriffe
Vertiefung
- Artikel Forward-Darlehen, Vorlaufzeit und Bereitstellungszins