Bereitstellungsprovision (Bereitstellungszins)

Preis für den ungezogenen Teil einer zugesagten Kreditlinie. Deckt vier Bestandteile: Liquidität (Puffer, LCR), Adressrisiko (erwarteter Verlust auf offene Zusagen), Kapital (Kreditkonversionsfaktor) und Prozess. Ein Wettbewerbspreis darunter ist ein Geschäft mit negativem Deckungsbeitrag ohne Kredit.

Kurzdefinition

Preis für den ungezogenen Teil einer zugesagten Kreditlinie. Deckt vier Bestandteile: Liquidität (Puffer, LCR), Adressrisiko (erwarteter Verlust auf offene Zusagen), Kapital (Kreditkonversionsfaktor) und Prozess. Ein Wettbewerbspreis darunter ist ein Geschäft mit negativem Deckungsbeitrag ohne Kredit.

Haupttext

Eine zugesagte Kreditlinie ist ein Recht des Kunden, Geld abzurufen, und eine Pflicht der Bank, es bereitzuhalten. Der ungezogene Teil ist kein Kredit, aber ein Kreditexposure, und er kostet vier Dinge: Liquidität, weil die Zusage in der LCR als möglicher Abfluss zählt und die Bank einen Puffer vorhält; Adressrisiko, weil auf offenen Zusagen ein erwarteter Verlust liegt; Kapital, weil der Kreditkonversionsfaktor einen Teil des ungezogenen Betrags in risikogewichtete Aktiva übersetzt; und Prozess, weil Zusage, Überwachung und Ratingaktualisierung unabhängig von der Ziehung laufen. Die Bereitstellungsprovision ist der Preis für diese Bereithaltung und nur dann richtig kalkuliert, wenn sie alle vier Bestandteile deckt. Beispiel-Welt: Linie über 1 Mio. €, dauerhaft zu 40 % gezogen; für die ungezogenen 600.000 € zahlt der Kunde die Provision. Eine Provision, die aus Wettbewerbsgründen darunter gesetzt wird, macht die ungezogene Linie zu einem Geschäft mit negativem Deckungsbeitrag, das in keiner Kreditkalkulation auftaucht.

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