Forward-Darlehen

Darlehen, dessen Zins heute für eine Auszahlung nach einer Vorlaufzeit festgelegt wird, meist als Anschlussfinanzierung.

Kurzdefinition

Darlehen, dessen Zins heute für eine Auszahlung nach einer Vorlaufzeit festgelegt wird, meist als Anschlussfinanzierung.

Haupttext

Der Vertrag ist für beide Seiten verbindlich: Ausgezahlt wird nur zum vertraglich festgelegten Termin, früher nicht, und der Kunde muss abnehmen. Den Unterschied zu einer Auszahlung heute bezahlt der Kunde über den Forward-Aufschlag in der Kondition. Wird der Forward als Prolongation beim bisherigen Kreditgeber vereinbart, beginnt die Frist nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit der Vereinbarung; reicht die Zinsbindung weiter als zehneinhalb Jahre ab diesem Tag, hat der Kunde eine Kündigungsoption.

Verwandte Begriffe

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