Kurzdefinition
Darlehen, dessen Zins heute für eine Auszahlung nach einer Vorlaufzeit festgelegt wird, meist als Anschlussfinanzierung.
Haupttext
Der Vertrag ist für beide Seiten verbindlich: Ausgezahlt wird nur zum vertraglich festgelegten Termin, früher nicht, und der Kunde muss abnehmen. Den Unterschied zu einer Auszahlung heute bezahlt der Kunde über den Forward-Aufschlag in der Kondition. Wird der Forward als Prolongation beim bisherigen Kreditgeber vereinbart, beginnt die Frist nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit der Vereinbarung; reicht die Zinsbindung weiter als zehneinhalb Jahre ab diesem Tag, hat der Kunde eine Kündigungsoption.
Verwandte Begriffe
Vertiefung
- Artikel Forward-Darlehen, Abnahmepflicht und § 489 BGB