Mischungsverhältnis (gleitende Durchschnitte)

Aufteilung des Volumens von Einlagen ohne vertragliche Bindung auf gleitende Durchschnitte verschiedener Laufzeiten, getrennt für den Zins-Cashflow (Zinsmischungsverhältnis, kurz) und den Liquiditäts-Cashflow (Liquiditätsmischungsverhältnis, lang). Beschlossene, jährlich validierte Methodenentscheidung, als Liquiditätsposition aber selten gelesen.

Kurzdefinition

Aufteilung des Volumens von Einlagen ohne vertragliche Bindung auf gleitende Durchschnitte verschiedener Laufzeiten, getrennt für den Zins-Cashflow (Zinsmischungsverhältnis, kurz) und den Liquiditäts-Cashflow (Liquiditätsmischungsverhältnis, lang). Beschlossene, jährlich validierte Methodenentscheidung, als Liquiditätsposition aber selten gelesen.

Haupttext

Sichteinlagen und Spareinlagen haben keine vertragliche Bindung; also legt die Bank über Mischungsverhältnisse gleitender Durchschnitte fest, wie sie deren Cashflow ansetzt. Dieselbe Einlage hat zwei Cashflows: Einlagen reagieren auf Zinsen schneller, als sie abfließen, deshalb ist das Zinsmischungsverhältnis kurz und das Liquiditätsmischungsverhältnis lang. Die Festlegung ist eine Methodenentscheidung aus dem tatsächlichen Einlagenverhalten, wird beschlossen, jährlich validiert und ist Gegenstand von Jahresabschluss- und aufsichtlicher Prüfung. Was ihr fehlt, ist die zweite Lesart: Sie bestimmt den Liquiditäts-Cashflow der halben Bilanz und damit, wie viel Liquiditäts-Fristentransformation die Bank hält, bevor ein Instrument gewählt wurde. Geprüft wird die Festlegung als Modell, als Position gesteuert wird sie selten. Schreibkonvention: kurze Seite zuerst. Beispiel-Welt der Serie: Liquidität 40 % 6M / 60 % 10J gleitend → 0,4 × 0,05 + 0,6 × 0,70 = 0,44 PP; Zins 70 % 6M / 30 % 10J gleitend.

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