Kurzdefinition
Preis, den ein Geschäft für seine Kapitalbindung zahlt. Direkte Kosten aus der Liquiditätskurve nach Laufzeit der Tranche; indirekte Kosten (Puffer, NSFR, Optionalität) als kleiner, aber ausweispflichtiger Zusatz.
Haupttext
Liquiditätskosten sind der Preis, den ein einzelnes Geschäft für seine Kapitalbindung zahlt. Direkt: aus der Liquiditätskurve der Bank nach Laufzeit der jeweiligen Cashflow-Tranche (Mischsatz bei Tilgungsgeschäften). Indirekt: negativer Carry des Liquiditätspuffers, Bedarf an stabiler Refinanzierung (NSFR), Optionalitätskosten aus zugesagten Linien und Ziehungsrechten. Größenordnung indirekt: 1 bis 10 BP; auszuweisen, nicht in Gemeinkosten zu verstecken. Bemessung an der Kapitalbindung, nicht an der Zinsbindung. Sonst werden variable Darlehen mit Liquiditätsgarantie zu günstig kalkuliert.
Förderdarlehen sind der Sonderfall: Refinanziert die Förderbank das Darlehen laufzeit- und tilgungskongruent, entsteht kein eigener Liquiditätsspread. Die Bank reicht die Mittel durch und trägt Liquiditätskosten nur für den Teil, den sie selbst refinanziert. Artikel 9 ordnet den Fall ein.
Verwandte Begriffe
Vertiefung
- Artikel Liquiditätskosten und Transferpreis
- Artikel Implizite Optionen und Sonderfälle (Förderdarlehen)