Kurzdefinition
Betrag, der zum Zeitpunkt des Ausfalls aussteht; folgt dem Restschuldprofil des Kredits (Kapitalbindung), bei Linien der erwarteten Inanspruchnahme. Gehört zum Cashflow: Tilgung senkt den EAD, nicht den Adressrisikokostensatz.
Haupttext
Der EAD (Exposure at Default) ist die dritte Komponente des erwarteten Verlusts. Beim endfälligen Darlehen steht zehn Jahre lang das volle Nominal aus, beim Ratendarlehen im letzten Jahr nur noch ein Zehntel; bei Linien zählt die erwartete Inanspruchnahme im Ausfall. Für die Kalkulation heißt das: Der Adressrisikokostensatz in Prozentpunkten (PD × LGD) bleibt gleich, der Eurobetrag folgt der jeweiligen Restschuld. Beim Ratendarlehen über zehn Jahre summiert er sich auf gut die Hälfte des endfälligen Betrags, weil die Volumen-Jahre 5,5 statt 10 betragen. Die Kalkulationsregel für den EAD (Restschuld, Ziehungsannahmen) gibt die Risikomanagement-Funktion mit vor; die Treasury-Funktion rechnet sie auf den Cashflow. Das Kreditbeispiel wendet den Satz auf jede Restschuld an.