Kurzdefinition
Der Zeitraum, für den die Kondition eines Geschäfts fixiert ist, maßgeblich für Zinsopportunität und Konditionsbeitrag.
Haupttext
Die Zinsbindung ist einer von drei Laufzeitbegriffen, die in der Kalkulation strikt zu trennen sind: Sie bestimmt, wie lange der Zins fixiert ist, und damit die Zinsopportunität. Bis zu ihrem Ende ist das Geschäft zinsseitig risikoneutral gestellt. Die Kapitalbindung folgt dagegen dem Tilgungsverlauf, die Vertragslaufzeit dem rechtlichen Ende des Schuldverhältnisses. Ein Immobiliendarlehen mit 25 Jahren Gesamtlaufzeit und 10 Jahren Zinsbindung ist zinsseitig ein Zehn-Jahres-Geschäft; nach Ablauf der Zinsbindung erzeugt die Anschlusskondition eine neue Preisentscheidung mit neuem Konditionsbeitrag. Bei variablen Geschäften übernimmt die Repricing-Periode die Rolle der Zinsbindung. Systeme, die Zinsbindung und Gesamtlaufzeit in einem Feld führen, verrechnen zwangsläufig Komponenten gegen die falsche Frist.
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