Kurzdefinition
Der erwartete Verlust eines Kredits als Preisbestandteil: PD × LGD × EAD, in Prozentpunkten auf die Restschuld PD × LGD. In der Vorkalkulation bestimmt und über die Laufzeit als Prämie vereinnahmt, unabhängig davon, ob der Kredit tatsächlich ausfällt. Synonyme: Standardrisikokosten, Bonitätsprämie.
Haupttext
Adressrisikokosten verteilen den erwarteten Verlust vieler Kredite und Jahre auf jeden einzelnen Kredit. Das ist das Versicherungsprinzip der Kalkulation. Die drei Komponenten gehören zu drei verschiedenen Dingen: die PD zum Kunden, der LGD zum Geschäft, der EAD zum Cashflow; Sicherheiten wirken über den LGD, nicht über die Bonität. Der Satz folgt aus Ratingklasse und Sicherheitenart nach den Verfahren des Hauses und des Verbunds: Methodik und Parameter werden im Sparkassenverbund zentral entwickelt und validiert, im Haus plausibilisiert; ein Ermessen im Einzelfall gibt es nicht, ein verhandelbarer Satz hebt das Versicherungsprinzip auf. In der Beispiel-Welt der Serie: 0,10 PP mit erstrangiger Grundschuld, 0,225 PP unbesichert; am Zehnjahresdarlehen dreht damit die Nettomarge nach Risiko ihr Vorzeichen (+500 € gegen −750 € im Jahr). In der klassischen Bankkalkulation heißen sie Standardrisikokosten, im Sparkassenverbund Bonitätsprämie.
Bei Kreditlinien und Zusagen zählt auch der ungezogene Teil: Der EAD schließt die bei Ausfall erwartete Ziehung ein, und damit tragen Linien Adressrisikokosten, bevor ein Euro gezogen ist. Artikel 9 ordnet Linien, Caps und Bereitstellungsprovision ein.
Verwandte Begriffe
Vertiefung
- Artikel Adressrisikokosten: Der erwartete Verlust ist kein Verlust, sondern ein Preis
- Artikel Implizite Optionen und Sonderfälle (Linien und Zusagen)
- Werkzeug Kreditbeispiel: Regler „Adressrisikokosten“, Stufe „nach Risiko“