Adressrisikokosten

Nach Liquidität bleiben vom Zehnjahresdarlehen 0,15 Prozentpunkte. Das ist die Marge, bevor der Kredit die erste Eigenschaft bezahlt hat, die ihn von einer Anleihe des Bundes unterscheidet: Er kann ausfallen. Adressrisikokosten, in der klassischen Bankkalkulation häufig auch Standardrisikokosten genannt und im Verbund Bonitätsprämie, sind der Preis dafür: nicht der Verlust, der eintreten wird, sondern der Verlust, der im Durchschnitt über viele Kredite und viele Jahre zu erwarten ist, auf den einzelnen Kredit heruntergerechnet. Dieser Artikel zeigt, aus welchen drei Größen dieser Preis entsteht, warum Sicherheiten ihn senken, ohne den Kunden besser zu machen, was das am Zehnjahresdarlehen in Euro bedeutet und wer den Satz verantwortet. Am Ende hat das Kreditbeispiel der Serie einen weiteren Regler.

Methodik und Parameter der Adressrisikokosten liegen außerhalb des vertrieblichen Ermessens. Im Sparkassenverbund werden Ratingverfahren, Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten in wesentlichen Teilen zentral entwickelt und bereitgestellt. In der Integrierten Steuerung kalkuliert die Treasury-Funktion, also die ökonomische Zinsbuchsteuerung, die auch Opportunitätszins und Liquiditätstransferpreis stellt, die Produkte; die Risikomanagement-Funktion begleitet die Kalkulation mit dem RAP-Verfahren des Verbunds und verantwortet Anwendung, Plausibilisierung und Überwachung der Risikoparameter. Beide vertreten sich gegenseitig.

„Die Marge trägt das“

Kreditkonferenz, Firmenkunde, 1 Mio. € über zehn Jahre, 4,10 %. Der Markt hat gerechnet: Konditionsbeitrag 0,90 PP, „das ist im Rahmen“. Die Marktfolge fragt nach Sicherheiten. Der Kunde bietet eine erstrangige Grundschuld auf ein Betriebsgrundstück. Der Markt: „Brauchen wir die? Die Bonität ist gut, die Marge trägt das.“

Ob die Marge das trägt, lässt sich ausrechnen. Aber nicht mit dem Konditionsbeitrag, und auch nicht mit der Marge nach Liquidität. Die Frage ist, was der Kredit kostet, wenn man einrechnet, dass von zweihundert Kunden dieser Bonität in einem Jahr einer zahlungsunfähig wird, und was die Grundschuld daran ändert. Die Antwort steht in Abschnitt 4, und sie lautet für dieses Darlehen: Ohne Grundschuld trägt die Marge es nicht.

1. Der erwartete Verlust ist ein Preis, kein Verlust

Eine Bank, die tausend Kredite über je 1 Mio. € an Kunden derselben Bonität vergibt, weiß nicht, welcher ausfällt. Sie weiß aber aus ihrer Historie, dass es in einem Jahr etwa fünf sein werden, und dass sie von jedem ausgefallenen Kredit etwa die Hälfte zurückbekommt. Sie verliert also erwartungsgemäß 2,5 Mio. € im Jahr, auf 1 Mrd. € Volumen 0,25 %. Wenn sie diesen Betrag nicht in den Preis einrechnet, verdient sie an 995 Kunden und verliert an fünf, und das Portfolio ist unter Wasser, obwohl jeder einzelne Kredit „im Rahmen“ war.

Das ist das Versicherungsprinzip der Adressrisikokosten: Der erwartete Verlust wird auf alle Kredite verteilt und von jedem als Prämie erhoben. In der Kalkulation wird diese Prämie dem Kundengeschäft belastet; die tatsächlich eintretenden Ausfälle (Risikovorsorge, Abschreibungen) belasten das Ergebnis der Bank und werden in der internen Ergebnisrechnung einer Risikoeinheit zugerechnet. Die Gegenüberstellung beider Größen ist das Risikoergebnis (Abschnitt 5). Das Bild der Versicherung erklärt die Logik, nicht die Buchung: Es gibt keine Bilanzposition, in der die Prämien gesammelt werden.

Zwei Dinge folgen daraus, die in der Praxis oft übersehen werden. Erstens: Adressrisikokosten sind kein Aufschlag für schlechte Kunden, sondern ein Preisbestandteil für jeden Kunden, auch für den besten. Eine Bonität, die in zehn Jahren einmal unter tausend ausfällt, hat Adressrisikokosten; sie sind nur klein. Zweitens: Der Satz, der bei Abschluss in den Preis eingerechnet wird, ist eine Größe der Vorkalkulation. Die Risikoeinschätzung des Kredits im Bestand kann sich danach ändern, durch Ratingmigration, Sicherheitenwerte oder Parameteranpassungen, und diese Änderung gehört in Bestandsrisikomessung und Nachkalkulation (Artikel 10). Beides zu verwechseln ist der Ursprung mehrerer Fehler, die weiter unten vorkommen.

2. Drei Komponenten: PD, LGD, EAD

Der erwartete Verlust eines Kredits ist das Produkt aus drei Größen:

Komponente Frage Woher Wirkt auf
PD, Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default)Wie wahrscheinlich ist es, dass der Kunde in einem Jahr ausfällt?Rating: Kundenmerkmale → Ratingklasse → zugeordnete AusfallrateKunde
LGD, Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default)Wie viel des ausstehenden Betrags geht im Ausfall verloren, nach Verwertung von Sicherheiten, abzüglich Kosten und Verzögerung?Sicherheitenart, Rang, Einbringungs- und VerwertungsquotenGeschäft
EAD, Ausstehender Betrag bei Ausfall (Exposure at Default)Wie viel steht aus, wenn der Ausfall eintritt?Restschuldprofil des Kredits, bei Linien: erwartete InanspruchnahmeCashflow

Erwarteter Verlust = PD × LGD × EAD. In Prozentpunkten auf die Restschuld: Adressrisikokosten = PD × LGD.

Die drei Komponenten gehören zu drei verschiedenen Dingen, und das ist der Ordnungsrahmen dieses Artikels. Die PD gehört zum Kunden: Sie ist für alle Kredite desselben Kunden gleich, egal wie besichert. Der LGD gehört zum Geschäft: Derselbe Kunde hat mit Grundschuld einen anderen LGD als ohne. Der EAD gehört zum Cashflow: Ein endfälliges Darlehen hat zehn Jahre lang 1 Mio. € ausstehend, ein Ratendarlehen im letzten Jahr noch 100 Tsd. €. Für das klassische Firmenkundendarlehen ist diese Zuordnung tragfähig; Garantien, Spezialfinanzierungen und andere Strukturen können davon abweichen, und der LGD hängt auch außerhalb von Sicherheiten an Rang, Produkt und Workout. Für die Kalkulation des Standardfalls reicht der Rahmen. Wer ihn vermischt, bekommt die Fehler aus Abschnitt „Der typische Fehler“.

Eine Bemerkung zur Herkunft der Zahlen, die dieser Artikel bewusst nicht vertieft: Ratingverfahren, Ausfallwahrscheinlichkeiten je Klasse, Migrationsmatrizen sowie Einbringungs- und Verwertungsquoten werden im Sparkassenverbund weitgehend zentral entwickelt und validiert. Das einzelne Institut stellt sicher, dass die Verfahren für seinen Einsatz angemessen sind, plausibilisiert die Ergebnisse und überprüft ihre Verwendung regelmäßig. Für die Kalkulation zählt, dass die Sätze existieren, dokumentiert sind und für jeden Kredit dieselbe Rechnung ergeben. Welche Werte im Haus gelten, ist eine Frage an das Risikomanagement, nicht an diesen Artikel.

3. Sicherheiten wirken über den LGD, nicht über die Bonität

Ein in der Praxis immer wieder anzutreffender Denkfehler sitzt genau hier. Eine Grundschuld macht den Kunden nicht kreditwürdiger; sie ändert nichts an der Wahrscheinlichkeit, dass er zahlungsunfähig wird. Sie ändert, was die Bank im Ausfall zurückbekommt. Im schuldnerbezogenen Rating wirken Sicherheiten deshalb auf den LGD, nicht auf die PD. Und sie wirken nur, soweit sie im Ausfall tatsächlich verwertbar sind: nach Abschlag für Verwertungskosten, Marktwertrisiko, Verzögerung und Rang.

In der Beispiel-Welt dieser Serie: PD 0,50 % für die Ratingklasse des Kunden. LGD unbesichert 45 %: Von 1 Mio. € kommen im Ausfall 550 Tsd. € zurück, aus Insolvenzquote und Restvermögen. Für die erstrangige Grundschuld auf das Betriebsgrundstück wird im Beispiel ein LGD von 20 % unterstellt. Nicht null, weil das Grundstück im Ausfall unter Zeitdruck verkauft wird, Kosten anfallen und der Wert zum Zeitpunkt des Ausfalls nicht der Wert bei Abschluss ist; und keine Formel aus dem Beleihungsverhältnis, weil Rang, Bewertungsbasis, Verwertungsdauer und der unbesicherte Rest ebenfalls zählen.

unbesichert mit erstrangiger Grundschuld
PD0,50 %0,50 %
LGD45 %20 % (für das Beispiel unterstellt)
Adressrisikokosten (PD × LGD)0,225 PP0,10 PP
auf 1 Mio. € Restschuld2.250 €/J1.000 €/J

Die Sicherheit hat den Preis des Kredits um 0,125 PP gesenkt, ohne dass der Kunde ein anderer geworden ist. Das ist der Grund, warum die Frage der Marktfolge im Einstieg keine Formalie war.

4. Rechenbeispiel am Zehnjahresdarlehen

Musterdarlehen 2, endfällig: Konditionsbeitrag 0,90 PP, Liquidität 0,70 + 0,05, nach Liquidität 0,15 PP. Der EAD ist zehn Jahre lang 1 Mio. €, die Adressrisikokosten in Euro sind deshalb jedes Jahr gleich.

unbesichert mit Grundschuld
Nettomarge nach Liquidität0,15 PP = 1.500 €0,15 PP = 1.500 €
Adressrisikokosten0,225 PP = 2.250 €0,10 PP = 1.000 €
Nettomarge nach Risiko−0,075 PP = −750 €+0,05 PP = +500 €

Ohne Grundschuld ist der Kredit zu 4,10 % kalkulatorisch ein Verlustgeschäft, bevor Eigenkapital und Betriebskosten (Artikel 7 und 8) überhaupt angesetzt sind. Mit Grundschuld bleiben 500 € im Jahr. Beide Aussagen gelten für denselben Kunden zum selben Preis. Das ist die Antwort auf „die Marge trägt das“: Sie trägt es, wenn die Grundschuld da ist, und sonst nicht.

Barwertig, mit den Diskontfaktoren der Swapkurve (Σ DF 1…10 = 8,547619): Adressrisikokosten besichert 1.000 € × 8,547619 = 8.548 €, Nettomarge nach Risiko 500 € × 8,547619 = 4.274 €. Der Margenbarwert des Konditionsbeitrags von 76.929 € (Artikel 2, Kreditbeispiel) ist damit zu 94 % durch Liquidität und Adressrisikokosten gebunden.

Tilgung ändert den EAD, nicht den Satz. Beim Ratendarlehen über zehn Jahre fällt die Restschuld von 1 Mio. € auf 100 Tsd. €. Der Adressrisikokostensatz bleibt 0,10 PP, aber er wirkt auf eine fallende Basis: 1.000 € im ersten Jahr, 100 € im zehnten. Über die Laufzeit summiert sind das 5.500 € statt 10.000 €, die Hälfte, weil die Volumen-Jahre die Hälfte sind (5,5 statt 10 Mio. €·J, entsprechend 55 statt 100 Tranchen-Jahren zu 100 Tsd. €). In Prozentpunkten auf die Restschuld ist die Nettomarge nach Risiko beim Ratendarlehen 0,539 − 0,10 = 0,44 PP (Artikel 2, Mischsatz-Methode; nach Liquidität 0,539 PP). Der Kostensatz ist also der Serienwert, nicht der Eurobetrag; das Kreditbeispiel rechnet ihn auf jede Restschuld an.

Laufzeit und PD. Die PD von 0,50 % ist eine Einjahreswahrscheinlichkeit. Über zehn Jahre bei konstanter bedingter PD liegt die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde irgendwann ausfällt, bei 1 − (1 − 0,005)10 = 4,89 %, nahe an „zehnmal 0,50 %“, aber nicht dasselbe. Und konstant ist die bedingte PD in der Praxis nicht: Ratings wandern, nach oben wie nach unten, und die Ausfallwahrscheinlichkeit in Jahr sieben hängt davon ab, in welcher Klasse der Kunde dann steht. Eine laufzeitadäquate Bewertung braucht deshalb ein PD-Profil aus Migrationswahrscheinlichkeiten. Die Beispiel-Welt rechnet mit der flachen Einjahres-PD; das ist die Vereinfachung, die für die Mechanik reicht. Wie stark eine Migrationsrechnung davon abweicht, hängt von Ausgangsklasse und Migrationsmatrix ab. Bei guten Ausgangsratings erhöht Migration die Risikokosten langer Laufzeiten häufig, aus einer Einjahres-PD allein lässt sich aber kein seriöser Laufzeitfaktor ableiten. Was sich sagen lässt: Zehn Jahre sind ein anderes Risiko als fünf, und wer sie mit derselben PD rechnet, hat das noch nicht bepreist.

5. Adressrisikokosten und Risikoergebnis

Adressrisikokosten sind Kalkulation. Was tatsächlich ausfällt, ist Ergebnis. Die Differenz ist die zentrale Steuerungsgröße des Kreditrisikos in der internen Ergebnisrechnung:

Risikoergebnis = verrechnete Adressrisikokosten − tatsächliche Risikokosten, wobei die tatsächlichen Risikokosten Zuführungen und Auflösungen der Risikovorsorge, Direktabschreibungen und Eingänge auf abgeschriebene Forderungen saldieren, nach der Ergebnisdefinition des Hauses.

Ist es positiv, hat das Portfolio besser abgeschnitten als kalkuliert; ist es negativ, schlechter. Beides sagt zunächst nichts über die Kalkulation aus: Ein einzelnes gutes Jahr ist kein Beweis, dass die Sätze zu hoch sind, und ein schlechtes Jahr kein Beweis, dass sie zu niedrig sind. Mehrjährige Beobachtung liefert Hinweise auf die Angemessenheit der Sätze; ob PD und LGD die Realität treffen, entscheidet aber nicht das Risikoergebnis, sondern die Validierung der Verfahren (Kalibrierung, Trennschärfe, Stabilität), die regelmäßig und überwiegend zentral im Verbund erfolgt.

Die Verantwortung teilt sich entlang der Komponenten, und sie teilt sich auf mehr als zwei Rollen. Innerhalb der Integrierten Steuerung kalkuliert die Treasury-Funktion und die Risikomanagement-Funktion begleitet; beide vertreten sich, sodass die Kalkulation nie an einer Person hängt:

Zentrale Verbundverfahren Integrierte Steuerung – Risikomanagement-Funktion Integrierte Steuerung – Treasury-Funktion Markt Marktfolge
PDRatingverfahren, Klassen, Ausfallraten, MigrationsmatrizenAngemessenheit prüfen, Ergebnisse plausibilisieren, Verwendung überwachennicht beteiligterfasst die Ratinginformationen, votiertprüft, votiert (bei risikorelevantem Geschäft)
LGDEinbringungs- und Verwertungsquoten je SicherheitenartParameter plausibilisieren, Sicherheitenbewertung überwachennicht beteiligtschlägt Sicherheiten vorprüft und bewertet Sicherheiten
EADnicht beteiligtKalkulationsregel (Restschuld, Ziehungsannahmen) mit vorgebenrechnet sie auf den Cashflow (Artikel 2)nicht beteiligtnicht beteiligt
Adressrisikokostensatznicht beteiligtParameter aus dem RAP-Verfahren bereitstellenin der Produktkalkulation verankern; keine Abweichung im Einzelfallwendet ihn anprüft die Anwendung
Risikoergebnisnicht beteiligtmessen, analysieren, berichtenNachkalkulation je Geschäftbeeinflusst es über Kreditselektion, Neugeschäftsstruktur, Besicherungbeeinflusst es über Votum und Sicherheitenqualität

Die letzte Zeile ist die, um die es in der Steuerung geht. Das Kundengeschäft wird nicht am Konditionsbeitrag gemessen, sondern an der Nettomarge nach Risiko (Artikel 1), und diese Nettomarge steht erst, wenn der Adressrisikokostensatz abgezogen ist. Wer den Satz im Einzelfall verhandelbar macht, hebt die Trennung auf: Dann sind die Adressrisikokosten wieder ein Aufschlag, den man weglassen kann, und das Versicherungsprinzip ist tot.

6. Abgrenzung: Adressrisikokosten, IFRS 9 und HGB

Drei Größen, die dieselben Bausteine verwenden und drei verschiedene Fragen beantworten:

  • Adressrisikokosten sind eine Kalkulationsgröße der Banksteuerung: der erwartete Verlust als Preisbestandteil, in der Vorkalkulation bestimmt, über die Laufzeit vereinnahmt.
  • IFRS 9 Expected Credit Loss ist eine Bilanzierungsgröße: die Risikovorsorge nach internationaler Rechnungslegung: im Stage 1 der 12-Monats-ECL, in Stage 2 und 3 der Lifetime-ECL. Der 12-Monats-ECL ist dabei nicht der auf zwölf Monate begrenzte Verlust, sondern der erwartete Verlust über die Restlaufzeit aus Ausfällen, die innerhalb der nächsten zwölf Monate eintreten. Die Frage ist nicht „was kostet der Kredit?“, sondern „wie viel Vorsorge steht heute in der Bilanz?“.
  • HGB verlangt für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken eine angemessene Risikovorsorge; für Kreditinstitute konkretisiert IDW RS BFA 7 die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung auf Basis erwarteter Verluste, mit Anrechnung der in den Konditionen enthaltenen Bonitätsprämien, also genau der Adressrisikokosten dieses Artikels. Das ist die Stelle, an der Kalkulation und Bilanz sich berühren, ohne dasselbe zu sein.

Für die Kalkulation gilt: Der bei Abschluss eingerechnete Satz ändert sich nicht, weil ein Kredit in Stage 2 wandert oder eine Pauschalwertberichtigung angepasst wird. Die aktuelle Risikoeinschätzung des Kredits kann sich dabei sehr wohl ändern (ein Stage-2-Transfer ist gerade das Signal dafür), und sie gehört in Bestandsrisikomessung und Nachkalkulation. Wer die Vorkalkulation an der Bilanz ausrichtet, bepreist nicht das Risiko, sondern die Rechnungslegung.

Der typische Fehler

Es sind zwei, und sie hängen zusammen.

Der erste: Sicherheiten werden in der Kreditentscheidung so behandelt, als verbesserten sie die Bonität. Nicht im Ratingverfahren, denn ein sauber implementiertes Rating nimmt keine Grundschuld und macht daraus eine bessere PD, sondern in der Argumentation: „Der Kunde ist bonitätsmäßig schwächer, aber wir sind hervorragend besichert“, und aus beidem wird eine Gesamteinschätzung, die PD und LGD nicht mehr auseinanderhält. Für die Steuerung heißt das: Sie kann nicht mehr sehen, ob ihr Bestand aus guten Kunden besteht oder aus gut besicherten. Im Aufschwung ist das dasselbe; im Abschwung, wenn Sicherheitenwerte fallen, ist es der Unterschied zwischen einem Portfolio, das hält, und einem, das nicht hält.

Der zweite: Gute Risikoergebnisse werden zum Argument, die risikoadäquate Prämie im Neugeschäft zu relativieren. Nicht, indem das Risikomanagement nach zwei guten Jahren die Parameter senkt, das wäre ungewöhnlich, sondern über Overrides, Ausnahmen in der Preisstellung, Margendruck im Wettbewerb um gute Kunden und eine zyklische Lockerung der Kreditstandards, die sich mit den jüngsten Erfahrungen begründet. Das Ergebnis ist dasselbe wie eine gesenkte Prämie: Die Bonitätsprämie im Neugeschäft ist am Ende des Aufschwungs am niedrigsten, kurz bevor sie am dringendsten gebraucht wird.

Beide Fehler haben dieselbe Wurzel: Die drei Komponenten werden nicht getrennt geführt, und Kalkulation wird nicht von Ergebnis getrennt.

Mindestausweis: Risikoergebnis im Steuerungsreport

Eine Seite, quartalsweise, an Vorstand und Kreditrisikorunde.

Zeile Inhalt Liefert
1Verrechnete Adressrisikokosten im Berichtszeitraum (in Tsd. €), Bestand und Neugeschäft getrenntIntegrierte Steuerung – Treasury-Funktion
2Tatsächliche Risikokosten: Zuführung und Auflösung Risikovorsorge, Direktabschreibungen, Eingänge auf abgeschriebene Forderungen, saldiert (in Tsd. €)Integrierte Steuerung – Risikomanagement-Funktion
3Risikoergebnis = Zeile 1 − Zeile 2, im Berichtszeitraum und kumuliert rollierend über fünf JahreIntegrierte Steuerung – Risikomanagement-Funktion
4Ratingverteilung des Bestands und des Neugeschäfts, Migration im BerichtszeitraumIntegrierte Steuerung – Risikomanagement-Funktion
5Besicherungsgrad des Neugeschäfts: Anteil unbesichert / grundpfandrechtlich / sonstige, durchschnittlicher LGDIntegrierte Steuerung – Risikomanagement-Funktion
6Neugeschäft mit negativer Nettomarge nach Risiko sowie Overrides und Ausnahmen in der Preisstellung: Anzahl, Volumen, BegründungMarkt und Marktfolge, konsolidiert durch die Integrierte Steuerung – Treasury-Funktion
7Validierungs- und Plausibilisierungsstatus der Verfahren: Datum, Befund, Parameteränderungen aus dem VerbundIntegrierte Steuerung – Risikomanagement-Funktion

Zeile 6 ist die, die im Haus die Diskussion auslöst. Sie ist nicht als Anklage gemeint: Es kann gute Gründe geben, einen Kredit mit negativer Nettomarge nach Risiko zu vergeben. Aber die Gründe müssen dann auf dem Tisch liegen und nicht in einem Konditionsbeitrag versteckt sein, der „im Rahmen“ war.

Prüffragen für Ihr Haus

  1. Ist der Adressrisikokostensatz für jeden Kredit eindeutig aus Ratingklasse und Sicherheitenart ableitbar, oder gibt es Ermessensspielräume im Einzelfall?
  2. Wirken Sicherheiten in Ihrem Kalkulationsschema ausschließlich auf den LGD, oder fließen sie in der Kreditentscheidung an irgendeiner Stelle in die Bonitätsbeurteilung ein?
  3. Wird die Nettomarge nach Risiko in der Kreditentscheidung ausgewiesen, oder nur der Konditionsbeitrag?
  4. Kennen Sie den Anteil Ihres Neugeschäfts, der nach Adressrisikokosten eine negative Marge hat, und die Zahl der Overrides in der Preisstellung?
  5. Wird das Risikoergebnis über mehrere Jahre betrachtet, oder werden gute Jahre zum Argument im Neugeschäft?
  6. Rechnet Ihr Haus für lange Kredite mit PD-Profilen aus Migrationsmatrizen, und wenn nicht: Ist bekannt, was das für Zehnjahresdarlehen bedeutet?
  7. Sind Vorkalkulation, Bestandsrisikomessung und bilanzielle Risikovorsorge in Ihrem Reporting klar getrennt, oder wird die Vorkalkulation angepasst, wenn die Vorsorge sich ändert?

Häufige Fragen

Was sind Adressrisikokosten?
Der erwartete Verlust eines Kredits als Preisbestandteil: Ausfallwahrscheinlichkeit × Verlustquote bei Ausfall × ausstehender Betrag. In der klassischen Bankkalkulation heißen sie Standardrisikokosten, im Sparkassenverbund auch Bonitätsprämie. Sie werden in der Vorkalkulation bestimmt und über die Laufzeit als Prämie vereinnahmt, unabhängig davon, ob der Kredit tatsächlich ausfällt.

Was ist der Unterschied zwischen erwartetem und unerwartetem Verlust?
Der erwartete Verlust ist der Durchschnitt, den die Bank über viele Kredite und Jahre kalkulieren und einpreisen kann. Der unerwartete Verlust ist die Abweichung davon in einem schlechten Jahr; er wird durch Risikokapital aufgefangen. Die dafür nötige Kapitalbindung verursacht Eigenkapitalkosten, die ebenfalls in den Preis gehören, und mit ihnen kommt die dritte Funktion der Integrierten Steuerung ins Spiel, das Kapitalmanagement. Das ist Gegenstand von Artikel 7.

Warum senkt eine Sicherheit die Adressrisikokosten, aber nicht die Ausfallwahrscheinlichkeit?
Weil die Sicherheit nichts daran ändert, ob der Kunde zahlungsunfähig wird, sondern nur daran, was die Bank dann zurückbekommt. Sie wirkt auf den LGD, nicht auf die PD. Ein Kunde mit Grundschuld ist derselbe Kunde; nur das Geschäft ist ein anderes.

Kann der Adressrisikokostensatz im Einzelfall verhandelt werden?
Nein. Er folgt aus Ratingklasse und Sicherheitenart nach den Verfahren des Hauses und des Verbunds. Verhandelbar ist der Kundenzins, und damit die Nettomarge nach Risiko, die das Kundengeschäft verantwortet. Ein verhandelbarer Satz hebt das Versicherungsprinzip auf.

Was passiert, wenn die tatsächlichen Risikokosten von den Adressrisikokosten abweichen?
Die Differenz ist das Risikoergebnis. Es wird gemessen und über mehrere Jahre beurteilt; einzelne Jahre sind kein Grund, die Sätze anzupassen. Ob die Verfahren angepasst werden, entscheidet ihre regelmäßige Validierung.

Wie hängen Adressrisikokosten und IFRS 9 / HGB-Risikovorsorge zusammen?
Sie verwenden dieselben Bausteine, beantworten aber verschiedene Fragen: Adressrisikokosten sind der Preis des Risikos in der Vorkalkulation, Risikovorsorge ist die Vorsorge in der Bilanz. Unter HGB rechnet IDW RS BFA 7 die Bonitätsprämie auf die Pauschalwertberichtigung an; die beiden Größen berühren sich dort, ohne dasselbe zu sein.

Ändern sich die Adressrisikokosten mit der Tilgungsform?
Der Satz nicht, der Eurobetrag ja. Er wird auf die jeweilige Restschuld angewendet; beim Ratendarlehen fällt er mit der Restschuld, beim endfälligen Darlehen bleibt er zehn Jahre gleich. Das Kreditbeispiel rechnet ihn auf jeden Cashflow an.

Weiter in der Serie

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