Vom Einzelgeschäft zur Gesamtbank

Neun Artikel lang hat diese Serie ein einzelnes Darlehen zerlegt. Am Ende steht eine unbequeme Zahl: Das Musterdarlehen liegt mit 4,10 % um 0,634 Prozentpunkte unter seiner kalkulatorischen Preisuntergrenze von 4,73 %. Dieser Artikel zeigt, wer ein solches Unterschreiten erlauben darf und wie das Geschäft danach über Nachkalkulation und Deckungsbeitragsstufen im Ergebnis der Gesamtbank ankommt.

Donnerstagnachmittag im Firmenkundengeschäft. Das Angebot steht: 1 Mio. €, zehn Jahre fest, endfällig, erstrangige Grundschuld, Kundenzins 4,10 %. Die Vorkalkulation zeigt einen Konditionsbeitrag von 0,90 Prozentpunkten und darunter Zeile für Zeile, wofür er verbraucht wird: Liquidität, Adressrisiko, Kapital, Prozess. Unten steht ein Deckungsbeitrag I von −0,634 Prozentpunkten, 6.340 € im Jahr. Die Preisuntergrenze liegt bei 4,73 %.

Der Kunde hat von einer anderen Bank ein Angebot über 4,10 %. Er sagt, er würde seinen Zahlungsverkehr mitbringen. Der Berater kann das Geschäft nicht selbst zeichnen, die Unterdeckung liegt über seiner Preiskompetenz. Er schreibt eine Begründung und gibt den Fall eine Stufe weiter.

Ob die Entscheidung richtig war, zeigt sich nicht an diesem Nachmittag. Es zeigt sich in drei Jahren, wenn jemand nachsieht, ob der Zahlungsverkehr gekommen ist.

Die Treasury-Funktion ist in dieser Serie eine Funktion der Integrierten Steuerung: Sie stellt die Preise, gegen die das Kundengeschäft rechnet, und kalkuliert die Produkte. Was aus diesen Kalkulationen im Geschäftsfeld wird, führt die Kapitalmanagement-Funktion zusammen und hält es gegen das Kapital, das die Geschäfte binden.

Die Preisuntergrenze als Steuerungsgröße

Die kalkulatorische Preisuntergrenze ist der Kundenzins, bei dem der Deckungsbeitrag I null wird. Sie ist die Summe der Bestandteile, die Artikel 1 bis 9 hergeleitet haben. Für das Musterdarlehen: Opportunitätszins 3,20 %, Liquiditätskosten 0,75 PP, Adressrisikokosten 0,10 PP, Eigenkapitalkosten 0,624 PP, Betriebskosten 0,06 PP, zusammen 4,734 %, gerundet 4,73 %. Mit einem Sondertilgungsrecht von 10 % im Jahr kommen 0,08 PP Optionskosten hinzu, und die Grenze steigt auf 4,81 %. Ohne Grundschuld steigen Adressrisiko- und Eigenkapitalkosten, die Grenze liegt dann bei 5,20 %. Als Ratendarlehen läge sie bei 4,39 %, weil die Tilgung die Kapitalbindung verkürzt.

Die Preisuntergrenze ist also kein Preis. Den Kundenzins bestimmen Wettbewerb und Verhandlung. Die Grenze sagt, was genau dieser Kredit die Bank nach der Steuerungslogik dieser Serie kostet, den Anspruch auf das gebundene Kapital eingeschlossen. Liegt der Kundenzins darunter, tragen andere Geschäfte die Differenz oder am Ende das Kapital.

Woraus besteht die Unterdeckung beim Musterdarlehen? Nach Adressrisikokosten bleiben 0,05 PP, nach Betriebskosten −0,01 PP. Von den 0,634 PP Unterdeckung sind 0,624 PP der kalkulatorische Anspruch auf das gebundene Kapital. Wer unter der Grenze abschließt, verzinst in diesem Fall vor allem Kapital unter Anspruch, und das Kapital ist in dieser Serie der Engpass. Was davon in der Gewinn- und Verlustrechnung ankommt, zeigt erst die Überleitung bei den Deckungsbeitragsstufen.

In der Praxis sperren manche Häuser ein Geschäft unter der Grenze bis zur Genehmigung, andere führen sie als Kennzahl ohne Folgen. Die Sperre ohne Ausnahmeweg kostet richtige Geschäfte, die folgenlose Kennzahl wird übersehen. Die Serie behandelt die Preisuntergrenze deshalb als Steuerungsgröße: Unterschreiten ist möglich, aber an Kompetenzen gebunden und im Bericht sichtbar.

Bewusst unterschreiten

Ein Geschäft unter der Preisuntergrenze kann richtig sein, etwa bei einem neuen Kunden, dessen Folgegeschäft die Unterdeckung tragen soll, oder in einem Kundenverbund, dessen Summe positiv ist. Die Steuerung verlangt dann zweierlei: dass eine Stelle mit passender Kompetenz das Unterschreiten erlaubt und dass es sichtbar bleibt.

Die MaRisk schließen das nicht aus. Sie verlangen in BTO 1.2 Tz. 7, dass die Konditionsgestaltung alle relevanten Kosten abwägt. Welche Kosten gemeint sind, zählen die EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) in Ziffer 202 auf: Kapital (regulatorisch und ökonomisch), Refinanzierung, Betrieb und Verwaltung, Kreditrisiko, sonstige Kosten einschließlich steuerlicher Erwägungen, dazu Wettbewerb und Marktbedingungen. Der Wasserfall der Serie bildet diese Größen nach seiner eigenen Methodik ab: das Kapital über die regulatorische Bindung mit dem ökonomischen Kapital als Prüfmaßstab, den steuerlichen Effekt des Kapitalaufbaus über den Verzinsungsanspruch vor Steuern (beides Artikel 7), Wettbewerb und Markt über den Kundenzins. Wimmer (FLF 5/2023) liest „abwägen“ so, dass die Bestandteile grundsätzlich einzupreisen sind, Zugeständnisse im Einzelfall aber möglich bleiben, etwa zur Gewinnung neuer Kreditnehmer. Das ist eine fachliche Auslegung, keine aufsichtliche Definition, und sie passt zu Ziffer 205 der EBA-Leitlinie, die Geschäfte unter Kosten voraussetzt.

Die Kompetenzordnung legt fest, wer wie weit unter die Grenze gehen darf. Eine typische Staffel führt über Berater, Abteilungsleitung und Bereichsleitung bis zum Vorstand. Zahl und Höhe der Stufen sind hausindividuell und im Kompetenzrahmen des Instituts geregelt.

Schwellen in Basispunkten sind leicht zu handhaben, sie behandeln aber ein Zehntel Prozentpunkt auf zwei Jahre wie ein Zehntel auf zehn Jahre, und 100.000 € wie 10 Mio. €. Diese Serie verwendet deshalb eine andere Größe: den Barwert der Unterdeckung in Euro. Er misst, was dem Geschäft über die ganze Laufzeit zur Deckung von Kosten und Anspruch fehlt, bezogen auf den Abschlusstag, und enthält Volumen und Laufzeit in einer Zahl. Für das Musterdarlehen sind das 54.482 €: 49.063 € Barwert nach Kapital und 5.419 € Betriebskosten als Barwert.

Eine Begründung ist so viel wert, wie sie sich prüfen lässt. „Strategisch wichtiger Kunde“ lässt sich nicht nachhalten. „Zahlungsverkehr wird innerhalb von sechs Monaten verlagert, erwarteter Deckungsbeitrag 8.000 € im Jahr“ lässt sich nachhalten. Die Serie ordnet Begründungen deshalb nach Kategorien, von denen jede eine überprüfbare Erwartung enthält.

Kategorie Erwartung, die dokumentiert wird Woran man sie später erkennt
KundenverbundDie gesamte Kundenbeziehung deckt die UnterdeckungSumme der Deckungsbeiträge aller Geschäfte des Kunden
BestandssicherungDer Nachlass verhindert die konkret drohende Ablösung einer werthaltigen KundenbeziehungVerbleib der Kundenbeziehung und ihr Deckungsbeitrag zum Termin
FolgegeschäftBestimmte Produkte kommen in einem bestimmten ZeitraumAbschlüsse und Deckungsbeiträge der zugesagten Produkte zum Termin
Strategisches SegmentDas Geschäft dient einem beschlossenen WachstumszielZielerreichung im Segment und Entwicklung der Segmentpreise

Sanierungsfälle gehören nicht in diese Tabelle, sie folgen der eigenen Logik der Problemkreditbearbeitung.

Sichtbar bleibt das Unterschreiten in einem Bericht über Geschäfte unter der Preisuntergrenze. Die EBA-Leitlinie verlangt diese Berichterstattung für wesentliche Geschäfte unter Kosten; die Serie berichtet jede Unterschreitung, die eine höhere Kompetenzstufe gezeichnet hat. Der Bericht zeigt je Kompetenzstufe und Begründungskategorie den Barwert der Unterdeckung und, ab dem zweiten Jahr, welche Erwartungen eingetreten sind. Ohne diesen zweiten Teil wäre er ein Protokoll.

Vorkalkulation und Nachkalkulation

Die Vorkalkulation rechnet das Angebot, mit der Kurve des Angebotstages, den Vertragsdaten des Angebots und den hinterlegten Parametern etwa für Rating und Sicherheit. Sie liefert Preisuntergrenze und Deckungsbeitrag I für die Verhandlung und für die Kompetenzfrage. Die Nachkalkulation rechnet das abgeschlossene Geschäft mit den Vertragsdaten, die tatsächlich gelten, und mit dem Transferpreis, der für den Abschluss maßgeblich ist. Bei einer verbindlichen Zusage ist das der Transferpreis des Angebotstages, weil die Treasury-Funktion das Zinsänderungsrisiko mit der Zusage übernommen hat; ohne Zusage gilt die Kurve des Abschlusstages. Die Nachkalkulation fixiert den Konditionsbeitrag bei Abschluss, wie der Kanon der Serie es verlangt (Artikel 1), und liefert den Deckungsbeitrag I, der in die Deckungsbeitragsrechnung eingeht.

Rechnen beide mit derselben Methode und denselben Parametern, zeigen sie bei verbindlicher Zusage dasselbe, auch wenn sich die Kurve inzwischen bewegt hat. Daraus folgt der Maßstab: Was die Vorkalkulation im Markt berechnet, soll sich in der Nachkalkulation wiederfinden. In der Praxis unterscheiden sich die beiden häufig. Das ist hinnehmbar, solange jede Abweichung eine benennbare Ursache hat.

Eine verbindliche Zusage, die der Kunde annehmen kann, aber nicht muss, ist wirtschaftlich eine Option des Kunden. Steigen die Zinsen in der Bindungsfrist, nimmt er an; fallen sie, verhandelt er neu. Ein freibleibendes Angebot enthält diese Option nicht. In der Bindungsfrist trägt die Bank das Kurvenrisiko, Kunde und Berater sind von Bewegungen freigestellt. Bepreist wird diese Option üblicherweise nicht, teuer werden kann sie trotzdem. Deshalb ist die Frist kurz, in der Serie als Beispielannahme eine Woche; danach ist das Angebot freibleibend und wird an Zinsbewegungen angepasst. Großvolumige Geschäfte sagt die Serie nur tagesgenau zu, weil professionelle Kunden die Option konsequent gegen die Bank ausüben würden, so wie Artikel 9 es für Firmenkunden bei Sondertilgungsrechten annimmt. Bewegt sich der Markt nicht, kann ein Angebot auch länger offen bleiben.

Die EBA-Leitlinien erwarten in Ziffer 205 Instrumente für die Einzelgeschäftskalkulation vor dem Abschluss und eine regelmäßige Überwachung danach, die Risiko, Preis und erwartete Profitabilität etwa auf Ebene der Geschäfts- und Produktlinien zusammenführt. Wimmer liest das als Vor- und Nachkalkulation. Im Wortlaut ist Ziffer 205 nicht in die MaRisk übernommen worden. Die MaRisk verlangen aber in BTO 1.2 Tz. 7, die Konditionengestaltung zu dokumentieren und mit Leistungsindikatoren zu überwachen. Dass Vor- und Nachkalkulation zusammenpassen, steht dort nicht ausdrücklich; ohne diese Konsistenz lässt sich die Überwachung aber nicht belastbar leisten. In der Logik dieser Serie ist sie deshalb Pflicht.

Ursache der Abweichung (Auswahl) Am Musterdarlehen Einordnung
Abschluss nach Ablauf der AngebotsfristIst die Swapkurve um 10 BP gestiegen und bleibt es bei 4,10 %, sinkt der Konditionsbeitrag auf 0,80 PP (Beispielannahme, Liquiditätsspread unverändert). Innerhalb der Frist bliebe er bei 0,90 PPEchte Änderung. Der Markt rechnet neu oder verzichtet auf Marge; der längere Fall einer Zinszusage ist das Forward-Darlehen (Artikel 11)
Bonität geändertRutscht der Kunde zwischen Angebot und Abschluss in eine schlechtere Ratingklasse, steigen die Adressrisikokosten über 0,10 PPEchte Änderung, die Kompetenzfrage stellt sich neu
Sicherheit anders als angenommenWird die erstrangige Grundschuld nicht bestellt, rechnet die Nachkalkulation unbesichert: DB I −1,095 statt −0,634 PP, Preisuntergrenze 5,20 statt 4,73 %Echte Änderung, die Kompetenzfrage stellt sich neu
Kundenrecht nachverhandeltEin Sondertilgungsrecht von 10 % p. a. kommt hinzu: Optionskosten 0,08 PP, DB I −0,714 PP, Preisuntergrenze 4,81 %Echte Änderung, die Kompetenzfrage stellt sich neu
MethodenbruchVorkalkulation mit prozessbasierten Betriebskosten, Nachkalkulation mit Volumenumlage: Preisuntergrenze 4,73 gegen 4,92 %Fehler im System, keine Ursache im Geschäft

Beim Methodenbruch erzeugen zwei Rechenwelten eine Differenz, die niemand verursacht hat und die trotzdem jemand erklären muss.

Von der Nachkalkulation zu trennen ist, was über die Laufzeit geschieht. Ob eingetretene Ausfälle zu den Adressrisikokosten passen oder tatsächliche Ausübungen zu den Optionskosten, prüft eine eigene Schleife, die Validierung der Parameter (Artikel 6 und 9). Ihr Ergebnis ändert die Nachkalkulation abgeschlossener Geschäfte nicht. Neue Parameter wirken auf künftige Geschäfte und, wo die Methodik es vorsieht, auf Risikomessung und Bewertung des Bestands.

Getrennt bleibt die Bestandsbewertung. Wertänderungen aus einer periodischen Bewertung gegen aktuelle Kurven gehören in der Steuerungslogik dieser Serie zum Strukturbeitrag der Treasury-Funktion (Artikel 3 und 5), weil Zins- und Liquiditätsrisiko mit dem Abschluss dorthin übergegangen sind. Wer sie in die Nachkalkulation rechnet, lässt den Deckungsbeitrag des Kundengeschäfts mit Kurven schwanken, auf die der Berater keinen Einfluss hat.

Die Deckungs­beitrags­stufen II und III

Artikel 8 hat die Stufen eingeführt. Ihre Grenze folgt der Zurechenbarkeit und nicht der Kostenart: Was sich keinem Geschäft über Prozessinanspruchnahme zurechnen lässt, wird eine Stufe höher abgezogen.

Stufe Ebene Abzug Frage, die sie beantwortet
DB IEinzelgeschäftOptions-, Liquiditäts-, Adressrisiko-, Eigenkapital- und Betriebskosten (prozessbasiert zu Vollkosten)Verdient das Geschäft seine Kosten und den Anspruch auf sein Kapital?
DB IIGeschäftsfeldStrukturkosten des Geschäftsfelds, etwa Leitung, Produktmanagement und Spezialisten ohne ProzesszuordnungTrägt das Geschäftsfeld die Einheit, die es betreibt?
DB IIIGesamtbankKosten ohne Bezug zu Einzelgeschäft oder Geschäftsfeld, etwa Stabs- und Steuerungsfunktionen, Revision und zentrale Infrastruktur, soweit nicht schon zugerechnetTragen die Geschäftsfelder zusammen die Bank?

DB II ist die Summe der Deckungsbeiträge I eines Geschäftsfelds abzüglich seiner Strukturkosten, DB III die Summe der Deckungsbeiträge II abzüglich der Kosten der Gesamtbank. Beide Stufen addieren die Geschäfte aus der Nachkalkulation. Ihre Aussagekraft hängt deshalb an der Konsistenz aus dem vorigen Abschnitt: Passen Vor- und Nachkalkulation nicht zusammen, summiert die Geschäftsfeldrechnung Zahlen, auf die bei der Entscheidung niemand geschaut hat.

DB III ist eine Steuerungsgröße und nicht das Ergebnis vor Steuern der Gewinn- und Verlustrechnung. Auf dem Weg dorthin fallen die internen Preise heraus. Opportunitätszins, Liquiditäts- und Optionskosten verrechnet das Kundengeschäft mit der Treasury-Funktion. Gesamtbankweit heben sich diese Verrechnungen auf, und es bleiben die Strukturbeiträge, die die Treasury-Funktion aus ihren Positionen tatsächlich erzielt, darunter der Strukturbeitrag aus Artikel 3 und der Liquiditäts-Strukturbeitrag aus Artikel 5.

Die kalkulatorischen Größen verlangen eine eigene Überleitung. Die Adressrisikokosten sind der erwartete Verlust; in der Gewinn- und Verlustrechnung steht die tatsächliche Risikovorsorge, die Differenz erklärt die Risikomanagement-Funktion. Die Betriebskosten aus Artikel 8 sind Prozesskostensätze; gegen den tatsächlichen Verwaltungsaufwand bleibt eine Kostenabweichung, etwa aus nicht ausgelasteter Kapazität. Die Eigenkapitalkosten erscheinen in keiner Gewinn- und Verlustrechnung, weil sie keine Zahlung sind, sondern der Anspruch, den das Ergebnis erfüllen muss. Dazu kommen Posten, die keine Deckungsbeitragsrechnung erfasst. Wer DB III ohne diese Überleitung neben das Ergebnis vor Steuern legt, findet unter anderem eine Lücke in Höhe der Eigenkapitalkosten, für die es keinen Aufwand gibt.

Geschäftsfelder und Kapitalverbrauch

Die Geschäftsfeldsteuerung verteilt den Engpass der Serie. Artikel 7 hat hergeleitet, wie viel Kapital ein Kredit bindet: RWA mal strategische Kapitalquote, beim Musterdarlehen 104.000 €. Im Strategieprozess wird festgelegt, wie viel RWA die Bank aufbauen kann; die Kapitalmanagement-Funktion bereitet die Verteilung auf die Geschäftsfelder vor und hält dagegen, was sie mit dem Kapital verdienen.

Der Maßstab ist der Verzinsungsanspruch, in der Serie 6 % vor Steuern. Das Musterdarlehen bringt nach Risiko 500 € im Jahr auf 104.000 € gebundenes Kapital, einen RORAC von 0,5 %. Der RORAC der Serie steht vor Betriebskosten; nach Betriebskosten bleiben −100 € im Jahr, vom Anspruch ist nichts verdient. Der Deckungsbeitrag II zeigt dasselbe in Euro: Ist er positiv, verdient das Geschäftsfeld mehr als den Anspruch auf sein Kapital und trägt seine Strukturkosten.

Ein Geschäft unter der Preisuntergrenze bindet dieselben RWA wie zum kostendeckenden Preis, liefert aber weniger Ergebnis je Einheit RWA. Solange solche Geschäfte Einzelfälle mit tragender Begründung sind, fängt das Geschäftsfeld sie auf. Werden sie zur Regel, wachsen die RWA schneller, als aus dem Ergebnis Kapital aufgebaut wird, und die strategische Kapitalquote gerät unter Druck. Die Kapitalplanung kann das sehen, bevor ein Geschäftsfeld ein negatives Periodenergebnis zeigt.

Die Zuordnung der Aufgaben folgt der Organisationslogik dieser Serie. Wo die Nachkalkulation in einer anderen Einheit sitzt, gilt dieselbe Anforderung an die Methode.

Aufgabe Verantwortung in dieser Serie
Methode und Parameter der Vor- und NachkalkulationIntegrierte Steuerung – Treasury-Funktion; Adressrisikoparameter von der Integrierten Steuerung – Risikomanagement-Funktion
KompetenzordnungKompetenzrahmen des Instituts; angewendet im Markt nach Stufen
Bericht über Unterschreitungen, Rückkopplung der BegründungenIntegrierte Steuerung – Kapitalmanagement-Funktion
DB II und III, RWA-Budgets der GeschäftsfelderIntegrierte Steuerung – Kapitalmanagement-Funktion; Strukturkosten aus der Kostenrechnung
Validierung der Parameter gegen das IstIntegrierte Steuerung – Risikomanagement-Funktion

Barwert und Periode

Dasselbe Musterdarlehen erscheint in zwei Rechnungen mit zwei Zahlen. In der Barwertsicht steht am Abschlusstag eine Unterdeckung von 54.482 €. In der Periodensicht steht ein Deckungsbeitrag I von −6.340 € im Jahr, zehn Jahre lang, mit linearisierten Betriebskosten. Die eine ist mit der Kurve aus Artikel 2 auf den Abschlusstag abgezinst, die andere auf die Jahre verteilt, in denen die kalkulatorischen Bestandteile wirksam werden. Abgezinst ergäben die −6.340 € im Jahr rund 54.192 €; die Differenz von 290 € entsteht, weil der Barwert die Abschlusskosten von 2.000 € am Anfang ansetzt. Auch die Periodensicht ist eine Steuerungsrechnung: Mit Transferpreisen und Eigenkapitalkosten ist sie nicht der Beitrag des Kredits zur Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Barwertsicht gehört zur Entscheidung. Sie macht Geschäfte mit unterschiedlichen Laufzeiten vergleichbar und ist deshalb in dieser Serie die Messgröße für die Kompetenz. Die Periodensicht ist Input für Ergebnis- und Kapitalplanung. Die normative Perspektive führt daraus Ergebnis, Bilanz, RWA und Kapital über den Planungshorizont in Basis- und adversen Szenarien zusammen, und dort muss das Ergebnis ankommen, das den Anspruch trägt.

Im Geschäftsfeld laufen beide Sichten erklärbar auseinander. Der Barwert misst das Neugeschäft des Jahres, die Periode enthält den ganzen Bestand. Ein Geschäftsfeld kann ein starkes Neugeschäftsjahr haben und trotzdem ein sinkendes Periodenergebnis, wenn Bestand mit höheren Margen ausläuft. Wer nur die Periode ansieht, bemerkt eine Preiserosion erst, wenn sie im Bestand angekommen ist, und dann ist sie für die Dauer der Zinsbindung festgeschrieben.

Die Integrierte Steuerung braucht deshalb beide Sichten und die Überleitung zwischen ihnen. Auf Ebene des Geschäftsfelds ist das dieselbe Rechnung wie in Artikel 2, nur mit allen Geschäften statt einem: Unter den Annahmen bei Abschluss verteilt sich der Barwert jedes Jahrgangs auf künftige Perioden, und die Summe über alle Jahrgänge ergibt das geplante Periodenergebnis des Bestands. Das tatsächliche weicht davon ab, etwa durch vorzeitige Rückzahlungen oder Ausfälle.

Der typische Fehler

Die Begründung wird genehmigt und danach nicht mehr angesehen.

Das Musterdarlehen wird zu 4,10 % abgeschlossen, die Bereichsleitung zeichnet die Unterdeckung mit der Begründung Zahlungsverkehr. Der Bericht über Unterschreitungen führt das Geschäft im Abschlussjahr und danach nicht mehr, weil er nur Neugeschäft zeigt. Der Zahlungsverkehr bleibt bei der anderen Bank. Das Darlehen läuft bis zum Ende der Zinsbindung mit −6.340 € im Jahr, und niemand hat entschieden, dass das in Ordnung ist. Entschieden wurde, dass es in Ordnung wäre, wenn der Zahlungsverkehr kommt.

Am Darlehen selbst ändert eine späte Prüfung nichts mehr, der Zins ist fest. Sie ändert die nächste Entscheidung für diesen Kunden und die Praxis der Stelle, die gezeichnet hat. Bleiben Begründungen dauerhaft folgenlos, lernt der Markt, dass die passende Begründung die Preisuntergrenze aufhebt. Die Unterschreitungsquote steigt, und die Kompetenzordnung wird zum Formular.

Jede Begründung trägt eine Erwartung mit Termin. Nach dem Termin prüft die Kapitalmanagement-Funktion, ob sie eingetreten ist, und meldet das Ergebnis an die Stelle, die gezeichnet hat. Der Bericht über Unterschreitungen führt jedes Geschäft so lange, bis seine Begründung geprüft ist.

Mindestausweis

Ebene Mindestens sichtbar
EinzelgeschäftPreisuntergrenze und DB I aus Vor- und Nachkalkulation nebeneinander, Abweichung mit Ursache; bei Unterschreitung Barwert der Unterdeckung, zeichnende Kompetenzstufe, Begründungskategorie mit Erwartung und Termin
GeschäftsfeldDB I des Neugeschäfts als Barwert und des Bestands in der Periode, Strukturkosten, DB II vor und nach Eigenkapitalkosten, gebundenes Kapital gegen RWA-Budget, Unterschreitungen mit Stand der Begründungen
GesamtbankDB III und Überleitung zum Ergebnis vor Steuern: interne Transferpreise und tatsächliche Strukturbeiträge, erwartetes gegen tatsächliches Risiko, Prozesskosten gegen Verwaltungsaufwand, kalkulatorische Eigenkapitalkosten

Prüffragen für Ihr Haus

  1. Rechnen Vorkalkulation und Nachkalkulation mit derselben Methode und denselben Parametern, und lässt sich jede Abweichung des letzten Jahres einer Ursache zuordnen?
  2. Wie lang ist die Angebotsfrist, und weiß jemand, was die unbepreiste Angebotsoption im letzten Jahr gekostet hat?
  3. In welcher Größe ist die Preiskompetenz bemessen, und behandelt sie ein Zehntel Prozentpunkt auf zehn Jahre anders als auf zwei?
  4. Enthält jede genehmigte Unterschreitung eine Erwartung mit Termin, und wer prüft sie nach dem Termin?
  5. Zeigt der Bericht über Unterschreitungen nur das Neugeschäft des Jahres oder auch frühere Unterschreitungen, deren Begründung noch offen ist?
  6. Lässt sich DB III auf das Ergebnis vor Steuern überleiten, und wo stehen dabei Transferpreise und kalkulatorische Eigenkapitalkosten?
  7. Würde die Kapitalplanung eine steigende Unterschreitungsquote an der Kapitalquote bemerken, bevor sie im Ergebnis sichtbar wird?

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Vorkalkulation und Nachkalkulation?
Die Vorkalkulation rechnet ein Kreditangebot vor dem Abschluss, mit der Zinskurve des Angebotstages und den Vertragsdaten des Angebots. Sie liefert Preisuntergrenze und Deckungsbeitrag für Verhandlung und Genehmigung. Die Nachkalkulation rechnet das abgeschlossene Geschäft mit den tatsächlichen Vertragsdaten und dem maßgeblichen Transferpreis: bei verbindlicher Zusage dem des Angebotstages, sonst dem des Abschlusstages. Sie fixiert den Konditionsbeitrag für die Deckungsbeitragsrechnung. Beide sollten mit derselben Methode und denselben Parametern rechnen.

Schreiben die MaRisk eine Nachkalkulation vor?
Nicht ausdrücklich. Die EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) erwarten in Ziffer 205 Instrumente für die Einzelgeschäftskalkulation vor dem Abschluss und eine regelmäßige Überwachung von Risiko, Preis und erwarteter Profitabilität danach. In der Banksteuerung wird das unter anderem als Vor- und Nachkalkulation umgesetzt. Die MaRisk haben diese Ziffer nicht im Wortlaut übernommen, verlangen aber in BTO 1.2 Tz. 7, die Konditionengestaltung zu dokumentieren und mit Leistungsindikatoren zu überwachen. In der Steuerungslogik dieser Serie gehört die Nachkalkulation deshalb zum Pflichtprogramm.

Darf eine Bank Kredite unter der Preisuntergrenze vergeben?
Ja. Die Preisuntergrenze zeigt, was ein Kredit einschließlich des Anspruchs auf das gebundene Kapital kostet. Ein Geschäft darunter kann richtig sein, etwa wenn Folgegeschäft oder die gesamte Kundenbeziehung die Unterdeckung tragen. In der Steuerungslogik dieser Serie braucht ein solches Unterschreiten eine prüfbare Begründung, die eine Stelle mit passender Kompetenz zeichnet, und es bleibt im Bericht sichtbar.

Wer genehmigt ein Unterschreiten der Preisuntergrenze?
Das regelt die Kompetenzordnung des Hauses. Eine typische Staffel führt über Berater, Abteilungsleitung und Bereichsleitung bis zum Vorstand; die Zahl der Stufen und die Höhe der Schwellen sind hausindividuell. Diese Serie verwendet als Messgröße den Barwert der Unterdeckung in Euro, weil er Volumen und Laufzeit enthält.

Was sind Deckungsbeitrag II und III?
Deckungsbeitrag II ist die Summe der Deckungsbeiträge I eines Geschäftsfelds nach dessen Strukturkosten, also den Kosten der Einheit, die sich keinem Einzelgeschäft über Prozessinanspruchnahme zurechnen lassen. Deckungsbeitrag III ist die Summe der Deckungsbeiträge II nach den Kosten der Gesamtbank.

Warum ist der Deckungsbeitrag III nicht das Ergebnis vor Steuern?
Weil er interne Verrechnungspreise und kalkulatorische Größen enthält. Opportunitätszins, Liquiditäts- und Optionskosten heben sich gesamtbankweit auf, an ihre Stelle treten die tatsächlich erzielten Strukturbeiträge. Adressrisikokosten sind gegen die tatsächliche Risikovorsorge überzuleiten, Prozesskosten gegen den tatsächlichen Verwaltungsaufwand. Eigenkapitalkosten sind kein Aufwand, sondern der Verzinsungsanspruch auf das gebundene Kapital.

Warum unterscheiden sich Neugeschäftsbarwert und Periodenergebnis eines Geschäftsfelds?
Der Barwert misst das Neugeschäft eines Jahres. Das Periodenergebnis enthält den gesamten Bestand aller Jahrgänge. Läuft Bestand mit höheren Margen aus, sinkt das Periodenergebnis trotz guten Neugeschäfts. Rutscht das Neugeschäft unter die Preisuntergrenze, trägt der alte Bestand das Ergebnis noch Jahre, und die Erosion wird erst sichtbar, wenn sie festgeschrieben ist.

Weiter in der Serie

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